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Ein Energiepaket voller Subventionen

Neben neuen erneuerbaren Energien erhalten künftig auch bestehende Grosswasserkraftwerke Subventionen. Der Ständerat drückt aufs Tempo und hat wichtige Differenzen zum Nationalrat beseitigt.
Ziel des Bundesrats ist es, das Energiepaket per Januar 2018 in Kraft zu setzen
Die lange Geschichte der ersten Etappe der Energiestrategie 2050 nähert sich ihrem Finale. Die Schlussabstimmung im Parlament ist in der Herbstsession im kommenden September geplant. Wird danach das Referendum ergriffen, hat das Volk das letzte Wort. Die Abstimmung wäre im Mai 2017 möglich, wie Energieministerin Doris Leuthard am Dienstag im Ständerat sagte. Ziel des Bundesrats sei es, das Energiepaket per Januar 2018 in Kraft zu setzen.

Der Ständerat war am Dienstag im ersten Umgang der Differenzbereinigung darum bemüht, Brücken zum Nationalrat zu schlagen. Es gehe jetzt darum, möglichst nahe an die Beschlüsse des Nationalrats zu kommen oder auf dessen Linie einzuschwenken, sagte die Aargauer SP-Ständerätin Pascale Bruderer. Dabei sei sie auch bereit, bei einzelnen Fragen über den eigenen Schatten zu springen.
Guter Wille im Ständerat

Tatsächlich ist es der kleinen Kammer gelungen, etliche Differenzen zum Nationalrat zu beseitigen. So ist es nun beschlossene Sache, dass nicht nur neue erneuerbare Energien wie Sonne und Wind sowie neue Wasserkraftwerke Subventionen erhalten, sondern auch bestehende Grosswasserkraftwerke. Nachdem der Ständerat ursprünglich nur notleidende Anlagen hatte unterstützen wollen, setzt er nun auf das Subventionsmodell des Nationalrats. Wasserkraftwerke erhalten dabei eine «Marktprämie» für jenen Strom, den sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Die Unterstützung beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde. Je nach Kostenstruktur der Werke variiert die Differenz zwischen den durchschnittlichen Gestehungskosten und dem Marktpreis um mehrere Rappen pro Kilowattstunde. Für die Subvention sind aus dem Netzzuschlag 0,2 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen, was einem jährlichen Betrag von rund 120 Millionen Franken entspricht. Leuthard sieht die Subvention als Bekenntnis der Politik zur Wasserkraft, aber auch als Auftrag an die Betreiber, besser zu werden. Im Nationalrat war das Instrument umstritten. Die Gegner argumentierten, die Gelder würden ausgerechnet jene Werke unter Druck setzen, die heute noch rentabel seien.

Der Ständerat deklariert die Unterstützung als fünfjährige «Übergangslösung», in der Hoffnung auf eine Erholung der Märkte. Zudem gewännen die Unternehmen Zeit, um ihre Betriebe zu sanieren, sagte der Berner BDP-Ständerat Werner Luginbühl, Präsident der vorberatenden Kommission. Für die Zeit danach wird der Bundesrat beauftragt, ein neues Modell auszuarbeiten, das stärker den Marktgegebenheiten entspricht.

Steuerabzüge für Eigentümer

Angenähert haben sich die Positionen auch bei den Steuerabzügen für Gebäudesanierungen. Laut dem Nationalrat können Hauseigentümer Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen über vier Jahre verteilen und auch bei Ersatzneubauten geltend machen. Im Ständerat bleiben diese Abzüge aufgrund der hohen Mitnahmeeffekte umstritten. Im Sinne eines Kompromisses hat der Rat indes beschlossen, Steuerabzüge für die Kosten beim Abriss von Liegenschaften bei Ersatzneubauten zuzulassen. Dies führt zu Steuerausfällen von rund 34 Millionen Franken bei Bund und Kantonen.

Nochmals eine längere Diskussion führte der Ständerat zu den Schutz- und Nutzungsinteressen. Ursprünglich wollte die kleine Kammer die Güterabwägung zwischen Schutzgebiet und Nutzung für neue erneuerbare Energien nur ermöglichen, wenn das Schutzgebiet nicht «im Kern seines Schutzes» verletzt wird. Dies hatte er als Konzession an die Umweltverbände entschieden. Die Fassung des Ständerats würde den Schutz gegenüber heute sogar noch verstärken, sagte Leuthard. Der Ständerat entschied mit 31 zu 12 Stimmen, auf die Konzession zu verzichten.

Schliesslich ist nun auch der Ständerat für die Entkoppelung von Energiepaket und Atomausstiegsinitiative. Damit wird ein halbes Jahr gewonnen.

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