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Nein zur Atomausstiegsinitiative – Einstimmiger Beschluss der Delegiertenversammlung

Die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) lehnt die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» (Atomausstiegsinitiative) der Grünen Partei Schweiz an ihrer Delegiertenversammlung einstimmig ab. Die Initiative verlangt die Beschränkung der Laufzeit der Schweizer Kernkraftwerke auf 45 Jahre. Die Volksinitiative verursacht nicht nur unnötige Kosten durch den verfrühten Rückbau unserer sicheren Kernkraftwerke, sie gefährdet auch die sichere und klimafreundliche Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Strom.

Bern, 30. Mai 2016. – Die AVES setzt sich dafür ein, dass die Kernkraftwerke in der Schweiz so lange weiter geführt werden, wie sie sicher betrieben werden können. Die Delegiertenversammlung verabschiedete deshalb am 28. Mai 2016 einstimmig eine Resolution gegen die Atomausstiegsinitiative. Bei deren Annahme müssten Beznau I ein Jahr nach Annahme der Initiative, Beznau II und Mühleberg 2017, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029 vom Netz genommen werden.

Die starre Laufzeitbeschränkung lässt sich mit Sicherheitsargumenten nicht begründen und ist willkürlich festgelegt. Sie sagt nichts über den Zustand und die Sicherheit eines einzelnen Werkes aus. Die heute geltende Regel der unbefristeten Betriebsbewilligung löst laufende Investitionen in die Sicherheit der Anlagen aus. Die Kernkraftwerksbetreiber müssen laut Kernenergiegesetz ihre Anlagen gemäss neustem Stand der Technik und Wissenschaft kontinuierlich nachrüsten. Die Anlagen werden systematisch durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft.

Eine Annahme bewirkt, dass in wenigen Jahren fast 40 Prozent der Schweizer Stromproduktion
wegfallen. In dieser kurzen Spanne können alternative Produktionskapazitäten nicht aufgebaut werden. Insbesondere da Investitionen in neue Grosskraftanlagen aufgrund der horrenden Subventionen von Wind- und Sonnenenergie in Europa nicht wirtschaftlich sind. Es bleiben Stromimporte oder Zwangsmassnahmen zum Stromsparen.

Die bestehende Kernenergiegesetzgebung sieht keine Laufzeitbeschränkungen vor. Daher kommt eine Laufzeitbeschränkung einer materiellen Enteignung der Kernkraftwerksbetreiber gleich. Damit dürfte sich die Eidgenossenschaft mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen.

Download: Medienmitteilung [PDF]

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